Deutsch-Tschechisches Abkommen zur Elbe-Wasserstraße

Dem Abschluss des Abkommens gingen langwierige Verhandlungen über viele Jahre voraus. Im Jahr 2006 schlossen das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik und das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit sowie die verkehrlichen Ziele und Maßnahmen auf der Wasserstraße Elbe bis zur Schleuse Geesthacht bei Hamburg.

Bisher existierte jedoch kein international verbindliches Dokument, das die wichtigsten Parameter und Regeln für die Erhaltung der Schiffbarkeit des Flusses festlegte. Das wird sich nun ändern, da das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik in zweiter Lesung das deutsch-tschechische Elbabkommen gebilligt hat.

Für die Donau und den Rhein gibt es internationale Verträge, in denen die entscheidenden Regeln für die Erhaltung der Schiffbarkeit dieser bedeutenden Flüsse festgelegt sind. Für die Wasserstraße Elbe gab es bisher kein solches verbindliches Dokument. Es fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, dann wird die Elbe eines bekommen. Das ist ein wichtiger Schritt, wie Verkehrsminister Martin Kupka betont.

Auf tschechischer Seite soll der Abschnitt der Elbe von Ústí nad Labem bis zur Staatsgrenze zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Parametern der Wassertiefe vorbereitet werden. Minister Kupka betont, dass die Elbe nicht nur aus Sicht der Tschechischen Republik, sondern auch im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) eine Schlüsselstrecke ist. Außerdem ist die Schifffahrt einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger, und die tschechischen Unternehmen benötigen sie, um wettbewerbsfähiger zu werden. Die heutige Genehmigung des Abkommens ist daher zweifellos eine gute Nachricht für die Schifffahrt und die tschechische Wirtschaft.

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